Im Sinne der Optimierung der Patientenversorgung und der Erreichbarkeit der Praxis haben wir die Anmeldung für Ersttermine (GKV und PKV) umgestellt. Ab Mitte Januar 2021 sind Anmeldungen für Erstgespräche ausschließlich online, per Email oder Fax möglich. Bitte füllen Sie die entsprechenden Formulare (PAF, ggf. auch Einwilligungserklärung eines zweiten, getrennt lebenden Sorgeberechtigten!) selbstständig und vollständig aus und senden Sie sie an die Praxis. Nach Eingang und Prüfung wird sich das Sekretariat mit Ihnen in Verbindung setzen, um den passenden Termin abzustimmen. Denken Sie daran, eine erreichbare Telefonnummer anzugeben! Bitte haben Sie Verständnis, dass ab sofort telefonische Anfragen nicht mehr bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie die Anmeldebedingungen, die Sie unterhalb des Online-Anmeldeformulars auf dieser Seite finden. Grundlage der Behandlung in meiner Praxis ist, dass Sie diese
gelesen, verstanden und anerkannt haben.
Bei der Online-Registrierung erfolgt dies automatisch, indem Sie die Unterlagen digital übermitteln, ansonsten stimmen Sie mit Ihrer Unterschrift zu.
Die telefonische Terminvergabe seitens meines Sekretariats kann erst erfolgen, wenn das Patienten- Anmeldeformular (sowie ggf. die Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten) im Sekretariat vorliegen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen/Dokumente zum Ersttermin mit:
- Versichertenkarte
- Jahreszeugnisse von der 1. Klasse bis heute
- Vorberichte (Testungen/Arztberichte)
- das gelbe Untersuchungsheft (U-Heft)
Alle Unterlagen werden vom Sekretariat eingescannt und Ihnen umgehend wieder mitgegeben!
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des, vom Sekretariat, angebotenen Termins innerhalb von 3 Tagen, da wir ansonsten den Termin leider streichen müssen.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund einen mit uns vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitte ich um rechtzeitige Absage (24 Stunden vorher)
per Mail. Am besten nutzen Sie hierfür jedoch das Kontaktformular auf der Homepage www.heuschen-kjpp.de!
Da wir eine reine Bestellpraxis sind, können wir kurzfristiger abgesagte Termine i.d.R. nicht wieder belegen und stellen sie Ihnen (gem. GOÄ mit 61,20€ pro ausgefallene Std.) in
Rechnung. Sofern Sie ein ärztliches Attest über eine Krankheit vorlegen, sehe ich gerne von einer Ausfallsrechnung ab!
Bitte beachten Sie, dass das Erstellen von fachärztlichen Stellungnahmen für die Schule/Uni/öffentl. Einrichtungen oder Behörden im Gegensatz zu den Untersuchungskosten keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist und von Ihnen getragen werden muss (gem. GOÄ). Dies trifft auch auf Gutachten zu, falls diese im Einzelfall erstellt werden können.
Ich bestätige hiermit, dass ich mit meinem Kind im Behandlungsquartal an keiner anderen sozialpsychiatrischen Versorgung teilnehme (anderer Kinderpsychiater, Institutsambulanz, SPZ/KiZentrum).
Die Rechnungsstellung für Privatversicherte haben wir an die Ärztliche Abrechnungsgesellschaft MEDAS delegiert.
Mit Ihrer Unterschrift/digitalen Bestätigung durch Einsendung der Anmeldeunterlagen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden sowie mit der
Rechnungsstellung durch die o. g. Firma und den Ausgleich der, von der Versicherung möglicherweise nicht erstatteten, Beträge. Bei volljährigen, privat
versicherten Kindern verpflichten sich die Unterzeichnenden zur Zahlung der entsprechenden ärztlichen Honorare. Außerdem sollten Privatversicherte bitte
beachten, dass die Leistungserstattung bei bestimmten psychiatrischen, psychotherapeutischen Fragestellungen je nach Vertragsbedingungen eingeschränkt
sein kann. Bei allen Fragen diesbezüglich steht Ihnen Ihr Arzt selbstverständlich beratend zur Verfügung.
Es wird empfohlen, diese Seite mit den Anmeldebedigungen als Druckversion zu Ihren Akten zu nehmen!
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