Die Sozialpsychiatrievereinbarung beinhaltet Vorgaben an uns Ärzte, nach denen wir unsere Patienten behandeln sollen.
Eine entscheidende erste Säule der Behandlung bildet sich in der ärztlichen und in bestimmten Fällen auch einer testpsychologischen Untersuchung ab. Wichtig für das
Gesamtbild sind v.a. die zu bearbeitenden allgemeinen oder symptombezogenen Fragebögen, die sich an Kind/Jugendlichen, Bezugspersonen oder Lehrpersonal richten. Hier befragen wir Eltern,
Bezugspersonen (Erzieher/Lehrer) und das Kind selbst zu den auftretenden Symptomen, deren Ausprägungsgrad und Auftretenshäufigkeit in verschiedenen Lebensbereichen (Familie, Schule/Beruf, Freizeit,
Partnerschaft).
Der Arzt macht sich ein ausführliches Bild über den psychopathologischen Befund und die Interaktion zwischen Kind und Eltern. Anschließend erfolgt i.d.R. eine testpsychologische Untersuchung, z. B. zur Sicherung oder dem Ausschluss einer Aufmerksamkeitsstörung, einer Legasthenie, einer Depression oder Sozialverhaltensstörung.
Im Abschlussgespräch werden diese Befunde geordnet, erläutert und bewertet, so dass Sie anschließend wissen, was bei Ihrem Kind zu beachten ist.
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