Die vierte wichtige Säule stellt eine medikamentöse Behandlung dar.
Wir verfahren in diesem Bereich gemäß den deutschen und europäischen Behandlungsrichtlinien.
Nach den derzeit gültigen S3-Richtlinien zur Behandlung einer ADHS stellt eine medikamentöse Behandlung die am besten wirksame Behandlungsmöglichkeit dar. Ob dies im Falle Ihres Kindes/Ihrer Person notwendig und/oder sinnvoll erscheint, wird im gemeinsamen Gespräch abgestimmt. Letztlich entscheiden die Sorgeberechtigten/Sie selbst über die Wahl des Vorgehens.
Bei affektiven Störungen (Depression, Ängste, Trauma, Zwang) oder Sozialverhaltensstörungen werden Medikamente unterstützend eingesetzt, wenn die Symptomatik zu belastend oder der Therapiefortschritt gefährdet ist.
Natürlich werden Sie und ihre Kinder umfassend über Sinn, Notwendigkeit und Risiken einer Behandlung aufgeklärt und die Medikation wird kontinuierlich begleitet.
Elternberatung und edukative Behandlungselemente für die Kinder/Jugendlichen zur Begleitung einer Medikation vervollständigen diesen optionalen Behandlungsanteil.
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