Ab sofort verordnen wir - angesichts des Beitragsstabilisierungsgesetzes der aktuellen Regierung und der damit einhergehenden Sparzwänge der Krankenkassen und der Restriktionen gegenüber Ärzten - ausschließlich rabattierte Generika-Präparate, auch wenn deren Verträglichkeit schlechter sein sollte. Medikamente, die entweder nicht zugelassen sind oder deren Kombination nicht zugelassen ist (und damit off-label-use entsprechen) werden ab sofort IMMER als Privatrezepte ausgestellt. Selbst rabattierte Originalpräparate sind seitens der Regierung und der Krankenkassen für Ärzte mit Strafen (Regresse) belegt und werden daher NICHT mehr verordnet!!
Als Entlastung für alle Patienten mit stabil laufender Medikation bieten wir eine einfache Lösung an: kommen Sie an einem Di/Mi/Do zwischen 10.30 und 16.30 Uhr OHNE Termin in der Praxis vorbei. Das Kind und die Versichertenkarte werden benötigt. Wir stellen das Rezept/die Heilmittelverordnung dann unkompliziert aus und der Arzt händigt sie Ihnen nahezu ohne Wartezeit aus. ein.
Auf Anfrage stellen wir ein bis zwei Termine im Rahmen des Praxiskonzepts ab 01.08.2026 zur Verfügung, wenn eine Umstellung einer laufenden Medikation bei Bestandspatienten notwendig erscheint. Planen Sie hierfür bitte einen Vorlauf von 5-6 Wochen ein.
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